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Wer Mitglied ist

Geborene Mitglieder

Alle Mitglieder des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV), die Arbeitskräfte beschäftigen, sind automatisch Mitglieder des Arbeitgeberverbandes der Westfälisch-Lippischen Land-und Forstwirtschaft e.V. (WLAV), sofern sie nicht ausdrücklich auf ihre Mitgliedschaft im WLAV verzichten. Ein gesonderter Mitgliedsbeitrag wird nicht erhoben. Lediglich Beratungen von mehr als 15 Minuten werden mit 120 Euro je Stunde abgerechnet.

Korporative Mitglieder

Alle sonstigen in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Organisationen und Institutionen können korporative Mitglieder des WLAV werden, wie zum Beispiel der Bundesverband Garten- Landschafts- und Sportplatzbau, der Landesverband Gartenbau Westfalen-Lippe oder der Landesverband Lohnunternehmen Nordrhein-Westfalen.

Einzelmitglieder

Mitglied im WLAV kann darüber hinaus jede natürliche und juristische Person sowie sonstige Organisation werden, die sich zu den Zwecken des Verbandes als Berufsvertretung der Land und Forstwirtschaft bekennt und durch ihre Mitgliedschaft die Belange der Land und Forstwirtschaft unterstützen möchte. Die Höhe des Jahresbeitrags richtet sich nach der Anzahl der Mitarbeiter und wird individuell ausgehandelt.


Mitglied werden

Interessieren Sie sich für eine Mitgliedschaft beim WLAV e.V.?

Dann rufen Sie uns gerne an unter Telefon: 0251/4175-202

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