Grundsätzlich versuchen wir Rechtsstreitigkeiten schon im Vorfeld zu lösen, um ein langwieriges gerichtliches Verfahren zu vermeiden. Dennoch kann es im Streitfall zu gerichtlichen Auseinandersetzungen wie Kündigungsschutzprozessen oder Klagen gegen einen Beitragsbescheid kommen. Auch behördliche Verfahren, zum Beispiel gegenüber der Agentur für Arbeit oder dem Integrationsamt, sind manchmal nicht zu verhindern.
Kommt es in einem Streitfall zu einer behördlichen oder gar gerichtlichen Auseinandersetzung, setzt sich der WLAV mit seinen Syndikusrechtsanwältinnen für Ihre Interessen ein. Mit unserer Erfahrung und Spezialisierung in diesem Bereich ein entscheidender Vorteil für Sie!