Kommt es in einem Streitfall zu einer behördlichen oder gar gerichtlichen Auseinandersetzung, setzt sich der WLAV für Ihre Interessen ein. Mit unserer Erfahrung und Spezialisierung in diesem Bereich ein entscheidender Vortei für Sie!
Der WLAV vertritt Sie vor
- Begörden (z.B. der Agentur für Arbeit, dem Integrationsamt)
- den Arbeitsgerichten (z.B. bei Kündigungsprozessen, Abwehr von Ansprüchen aus Arbeitsverhältnissen)
- und den Sozialgerichten (z.B. Klage gegen Beitragsbescheid nach Betriebsprüfung)
Rechtlich immer auf dem neusten Stand
Die ständigen gesetzesänderungen und Urteile im Bereich des Ärbeitsrechts sind oft undurchsichtig und verwirrend. Klärheit verschafft der lnformationsdienst des WLAV. Bereits seit Bestehen unseres Verbandes informiert er unsere Mitglieder stets aktuell über alle für Sie relevanten Neuerungen.